Mehr Sicherheit durch neue Normen EN 81-20/50
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die neuen Normen EN 81-20 und EN 81-50. Wichtig für alle Kunden, die noch den Einbau einer Aufzuganlage nach den
alten Normen geplant haben:
Die Abnahme und das Inverkehrbringen der Aufzuganlage nach den alten Normen EN 81-1 und EN 81-2 ist nur noch bis zum 30.08.2017 möglich.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) fordert nach § 3 und 4 die Einhaltung des „Standes der Technik“ an allen Aufzuganlagen.
Stellt die Zugelassene Überwachungsstelle bei der wiederkehrenden Prüfung, eine oder mehrere Abweichungen fest, so wird seit dem 01.08.2016 folgender Mangel im Prüfbericht festgehalten: „Die Anlage kann hinsichtlich der Gefährdungen nicht sicher nach dem Stand der Technik verwendet werden.“
Die genauen Abweichungen werden von den Zugelassenen Überwachungsstellen am Ende des Prüfberichtes aufgeführt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot über die Anpassung Ihrer Aufzuganlage an den Stand der Technik.
Heinzerling Aufzüge bietet seinen Kunden jetzt auch einen elektronischen Aufzugwärter an.
Die regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch befähigte Personen (ehem. Aufzugwärter) kann durch einen elektronischen Aufzugwärter und eine angepasste Wartung ersetzt werden.
Alle Infos zu dem elektronischen Aufzugwärter finden Sie im Bereich Service & Sicherheit
Am 08.07.2016 fand auf dem Betriebsgelände von Heinzerling Aufzüge eine theoretische und praktische Feuerlöschübung statt. Zuerst wurden wir durch unseren Kollegen und ehrenamtlichen Feuerwehrmann Christian über den richtigen Einsatz der Feuerlöschgeräte und die verschiedenen Brandklasseneinteilungen informiert. Danach nahmen alle Mitarbeiter an einer praktischen Löschübung teil.
Im Anschluss an die Feuerlöschübung fand dann bei einem reichhaltigen Buffet und kühlen Getränken unser alljährliches Sommerfest statt.
Die Unfallvershütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, bisher unter dem Begriff BGV A3 geführt, wurde in DGUV Vorschrift 3 umbenannt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) fordert den Einbau eines Fernnotrufsystems für jede Aufzuganlage.
Fordern Sie daher schon heute ein unverbindliches Angebot an und profitieren Sie von unseren Vorzugskonditionen.
"Ohne Servicetechniker fährt kein Aufzug"
Aufzüge sind aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken. Sie transportieren uns am Arbeitsplatz, beim Einkaufen oder auch zu Hause. Für den Bau, die Wartung und die Reparatur von Aufzügen aller Art sind meist Servicetechniker/-innen zuständig – ein krisensicherer Job also, für den stets gut ausgebildete Fachkräfte gesucht werden, wie Rüdiger Heinzerling, Geschäftsführer der Firma Heinzerling Aufzüge GmbH mit Sitz in Siegen, im Gespräch mit karriere-suedwestfalen.de berichtet.